Das Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen natürlichen oder juristischen Personen.
Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit.
Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Recht, Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte zum Eintritt des Todes des Erblassers hin zu regeln.
Das Familienrecht regelt Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen.
Das Mietrecht ist eine Gesamtheit der Gesetze, die Rechte und Pflichten von Vermieter[inne]n und Mieter[inne]n festlegt.
Nach deutschem Recht ist eine Ordnungswidrigkeit eine Gesetzesübertretung, für die das Gesetz als Ahndung eine Geldbuße, ein Bußgeld, vorsieht.
Das Verkehrsrecht ist Teil des Verkehrswesens und umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern, in Verbindung stehen.
Das Vertragsrecht ist ein Rechtsgebiet, das sämtliche Rechtsnormen umfasst, die das Zustandekommen, die Vertragsabwicklung, die Rechtswirkungen und Vertragsverletzungen von Verträgen regeln.