Der Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Spitzley ist insbesondere das allgemeine Zivilrecht, er ist ein absoluter Experte im Erbrecht.
Herr Thieme – Garmann ist vorwiegend im Bereich des Zivilrechts tätig. Seinen Tätigkeitsschwerpunkt widmet er dem Arbeitsrecht und dem Familienrecht; hier hat er jeweils die Fachanwaltsbezeichnung erworben.
Herr Spitzley ist überwiegend im Bereich des Zivilrechtes tätig, wobei sein Tätigkeitsschwerpunkt das Familienrecht und das Erbrecht darstellt.
Herr Janotta ist Fachmann für Streitigkeiten im Zivilrecht. Auch übernimmt er Angelegenheiten mit strafrechtlichen Bezügen.
Tätigkeitsschwerpunkte: Familienrecht, Allgemeines Vertragsrecht, Zivilrecht, Steuerrecht; Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein; Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrecht.